Verbote und Gebote. 4: Schülerinnen 1659

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Allgemein

STA_Bf_1_A_5-54

Ordnung für die Mädchen-Schule auf dem Barfüsserplatz, 1659. Staatsarchiv Basel-Stadt, STA Bf 1 A 5-54

Pünktlich sollen sie zur Lektion antreten, die Mädchen, rechtzeitig zum Gebet vor dem Unterricht. Ansonsten sie, so das Mandat, mit einer Züchtigung zu rechnen haben. Auf dem Schulweg still und voller Respekt gegen Alte und Ehrwürdige laufen, in der Kirche andächtig sitzen. Ruten dürfen nur zum Einsatz kommen, nachdem die Visitatoren es gebilligt haben.

Und der Schulmeister? Soll die Schulstube sauber halten, sich nicht vor den Schülerinnen mit dem Provisor streiten, die lernschwächeren Töchter fördern. Und natürlich Schreiben, Lesen, Rechnen, Beten und Katechismus lehren.

Online

Dieses Mandat wurde 2015 im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Sicherung und Nutzbarmachung“ digitalisiert. Es kann – wie über 1000 weitere Mandate auch – online gelesen und heruntergeladen werden.