Verbote und Gebote. 6: Handel mit Juden 1569

Diese Seite ausdrucken
Allgemein

STA_Bf_1_A_1-47

Staatsarchiv Basel-Stadt, Bf 1 A 1-47

Verderblich und schädlich sei der Wucher der Juden, proklamieren Bürgermeister und Rat zu Basel am 28. Februar 1569. Zu dieser Zeit gibt es (nach dem Pogrom von 1349) keine jüdische Gemeinde mehr in der Stadt. Der Rat verbietet, mit Juden aus der Umgebung Handel zu treiben, von ihnen etwas zu entleihen oder etwas bei ihnen zu versetzen. Bei Strafe von fünf Pfund und Verlust des Verkauften / Entliehenen.

Online

Dieses Mandat wurde 2015 im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Sicherung und Nutzbarmachung“ digitalisiert. Es kann – wie über 1000 weitere Mandate auch – online gelesen und heruntergeladen werden.