Verbote und Gebote. 8: Hochzeitsessen 1592

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STA_Bf_1_A_2-19

Staatsarchiv Basel-Stadt, Bf 1 A 2-19

Teuerung, Krieg, barbarische Türken und Pestilenzen: Das lässt der Allmächtige auf die Erde los, entzürnt über die Gotteslästungen und Völlerei der Menschen. So leitet der Bürgermeister Lucas Gebhardt 1592 die Polizei-Ordnung ein, und so begründet er die im Folgenden aufgelisteten Verordnungen:

  • kein Abendtrunk mehr sonn- und feiertags, sondern Kirchgang und Gebet
  • Abschaffung des Tanzens und anderer unzüchtiger Spiele
  • Abkürzung der Hochzeitsessen: mittags zwischen elf und 14 Uhr, abends zwischen 19 und 22 Uhr, nicht mehr den ganzen Tag lang

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Dieses Mandat wurde 2015 im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Sicherung und Nutzbarmachung“ digitalisiert. Es kann – wie über 1000 weitere Mandate auch – online gelesen und heruntergeladen werden.