Verbote und Gebote. 9: Herbergszwang 1642

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Allgemein

STA_Bf_1_A_5-01

Staatsarchiv Basel-Stadt, Bf 1 A 5-1

Es tönt fast wie eine Klage des Hotelverbands: Immer mehr Fremde übernachten nicht mehr in Basels Herbergen, sondern in privaten Unterkünften. Das schaffe Probleme, behauptet die baslerische Canzley. Man schreibt das Jahr 1642 … Es würden liederliche Leute eingeschleift und in Winkeln versteckt; der Stadt entgehe so das ihr zustehende Umgeld. Und es wird deshalb dekretiert:

  • keine private Beherbergung ohne obrigkeitliche Erlaubnis
  • jeder private Gastgeber habe für seine Gäste Weinumsatzsteuer zu entrichten, für die Herren 4 Mass, für die Diener 2.
  • in allen Wirtshäusern und an den Toren seien Preislisten anzuschlagen
  • Kriegsflüchtlinge würden in privaten Unterkünften geduldet, hätten aber ebenfalls Weinsteuer zu entrichten
  • an den Stadttoren seien Einreisende auf die Verordnung hinzuweisen und mit Namen und Vornamen schriftlich zu registrieren, welche Listen wiederum abendlich den regierernden Herren abzuliefern seien

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Dieses Mandat wurde 2015 im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Sicherung und Nutzbarmachung“ digitalisiert. Es kann – wie über 1000 weitere Mandate auch – online gelesen und heruntergeladen werden.