Verbote und Gebote. Ein Blick zurück

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Allgemein, Digitalisierung, Projekt Sicherung & Nutzbarmachung

stabs-bsl-1013-1-5129

Basel 1971. Staatsarchiv Basel-Stadt, BSL 1013 1-5129

Der Wahlherbst naht und damit dieDiskussion um mehr oder weniger Staat, Deregulierung und Bürokratie. Das Staatsarchiv enthält sich politischer Kommentare dazu – empfiehlt aber einen Blick in die Vergangenheit. Eine kleine Serie stellt in 10 Teilen Verbote und Gebote aus den letzten Jahrhunderten vor. Sie stammen aus der Mandatensammlung des Staatsarchivs.

Im Bestandesbeschrieb heisst es dazu:
Unter einem Mandat versteht man in Basel eine von der städtischen Kanzlei oder vom Stadtschreiber unterzeichnete Verordnung des Rates, die gedruckt und damit einem weiten Kreis der Bürger, Hintersassen und Untertanen bekanntgemacht wurde. Die Mandate wurden an verschiedenen Orten angeschlagen und auch von den Kanzeln der Kirchen herab verlesen, besonders in der Landschaft. Sie bilden in Basel die Fortsetzung der sogenannten Rufbücher (Ratsbeschlüsse und Weisungen, die ausgerufen wurden); parallel zu den Mandaten läuft die Serie der sogenannten (ungedruckten) „Zedul in alle Zünft“, d.h. jener Bekanntmachungen, die in allen Zünften verlesen werden mussten (Rufbücher und „Zedul in alle Zünft“ siehe Ratsbücher J). Die natürliche Fortsetzung der Mandate bilden das ab 1798 existierende Kantonsblatt und die mit dem Jahre 1803 einsetzenden Gesetzessammlungen, die in der Drucksachensammlung unter den Signaturen DS BS 2 (Kantonsblatt) und DS BS 1 (Gesetzessammlung) vorliegen. Zudem liegt unter STA Bf 1 C eine Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen von 1803 bis 1896 in 12 Bänden vor.

Umfassende Regulierungen

Die Mandate sind eine typische Erscheinung des sich vor allem im 17. und 18. Jahrhundert ausprägenden Verwaltungsstaates. Man kann sie allgemein als Gelegenheitsgesetze des betreffenden Landherren oder seiner Verwaltung bezeichnen. Juristisch gesehen hat man die Mandate während langer Zeit unter dem Oberbegriff „Polizeiordnungen“ behandelt; dieser Begriff ist aber viel zu eng, denn die Mandate betreffen nicht nur das Polizeirecht, sondern auch Privat- und Strafrecht und greifen in sämtliche Lebensbereiche ein.

Online

Die Mandate wurden 2015 im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Sicherung und Nutzbarmachung“ digitalisiert. Sie können online gelesen und heruntergeladen werden.