Vom Suchen und Finden: Totschlag anno 1778

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Allgemein, Fragen und Antworten

Manchmal überschreitet eine Frage auch Grenzen. Zum Beispiel diese Frage an das Staatsarchiv Baselland: «Warum musste 1778 Claus Strub sterben?»

Die Antwort kam dann aus Basel.

Denn dort fand dieser Weihermeister aus Arisdorf seinen Tod, dort liegen die behördlichen Akten des damaligen Kantons Basel. Und so findet man im Protokoll des Kleinen Rates am 21. Februar 1778 folgende Randbemerkung: «Claus Strub wird exequirt». Lesen Sie selbst nach – die Akte ist digitalisiert.

Protokoll des Kleinen Rates vom 21. Febraur 1778. Staatsarchiv Basel-Stadt, Protokolle: Kleiner Rat 151 S. 30.

Im Detail

Etwas ausführlicher, doch immer noch lakonisch steht am Schluss des Ratssitzungs-Protokolls vom 21. Februar 1778:  «ward der verhaffte Claus Strub von Arristorff, wegen an Maria Christen, Martin Keller des Undervogts zu Arristorff Ehefrau seel. verübtem Todschlag, in die Rath Stuben geführet, mit Jhme das bißher übliche, und dann der gewohnliche HoffProceß vorgenom(m)en, und derselbe von dar auff die Richtstatt geführet. Gott wolle seiner Seelen gnädig seyn.»

Was war der Grund für diese Strafe? Auch hier erzählt das Ratsprotokoll Dinge, die man hier nicht gesucht hätte. In der Sitzung vom 7. Januar werden zwei Schreiben vom Landvogt zu Farnsburg verlesen: «daß vorgestern Abends, Clauß Strub der WeyerMeister von Arristorff, Martin Keller des UnderVogts zu Arristorff Ehefrau, mit einem flinten Lauff, allso geschlagen, und durch das Aug verwundet habe, daß das Gehirn, durch die Wunden starck heraußgetrungen, und diese frau, fünff Stund darnach gestorben seye».

Die zu diesem Fall gehörenden Akten ( z.B. das Schreiben des Landvogtes zu Farnsburg, die Berichte der Wundschau etc.) sind erhalten in der Archivabteilung Criminalia unter 21, S 20.

Die ehemalige Richtstätte vor dem Steinentor um 1838. Staatsarchiv Basel-Stadt, BILD Schn. 118.

 

Preis einer Hinrichtung

Nach vollbrachter Arbeit wird abgerechnet. Am  28. Februar 1778 wird verbucht: «30 lib. 15 sh. dem Scharfrichter Martin Mengis wegen Hinrichtung Claus Struben von Aristorf» (Finanzakten L, Kerbbüchlein 1777/78).