Vom Suchen und Finden: Kein Walzerverbot

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Allgemein, Fragen und Antworten

Bald ist wieder Neujahr und der Neujahrswalzer ertönt. Auch in Basel wird dann sicher wieder das Tanzbein geschwungen. Ob das früher nicht verboten gewesen sei, wollte jemand vom Staatsarchiv wissen. Da habe es 1781 doch ein Walzerverbot in Basel gegeben?

Bauerntanz (Überbleibsel des Holbeinischen Fresco Gemäldes am Haus zum Tanz an der Eisengasse), undatiert. Staatsarchiv BILD Falk. A 137

 

Und hier die Antwort aus dem Staatsarchiv:

«Ein spezifisches Walzerverbot findet sich in den damaligen Gesetzen (den sogenannten Mandaten) nicht. Das Tanzen wird zwar in der Reformationsordnung vom 24. Juli 1780 detailliert geregelt: Wann (respektive vor allem wann nicht), wie lange etc. Darin steht aber nirgends, dass der Walzertanz verboten sei.  Ebenso wenig in den Nachträgen zur Reformationsordnung vom 20. November 1780 und vom 2. August 1784. Die Mandate sind übrigens digitalisiert und online einsehbar

Seite 18 der Reformationsordnung vom 24. Juli 1780. Staatsarchiv Basel-Stadt, Bf 1 A 14-35.

2 Kommentare zu “Vom Suchen und Finden: Kein Walzerverbot”

  1. Gabriela kaegi sagt:

    Guten tag
    Ich arbeite gerade an einer kurzen sendung (srf 2 kultur) über den walzer und über die frage, ob und wo er denn verboten war. Vermutlich müsste aber die frage lauten, ob sein vorgänger, der deutsche (ev ländler) verboten war. Denn die bezeichnung walzer gab es ende des 18. jhd noch nicht (walzen schon).
    Darum vielleicht die frage: gab es ein tanzverbot in basel oder war der deutsche verboten?

    Danke für Ihre antwort und liebe grüsse gabriela kaegi (martinsgasse 18 übrigens)

    1. Daniel Hagmann sagt:

      In den Mandaten ist von „Tanz“ die Rede, ohne genauere Angaben. Das Verbot richtete sich jeweils gegen Tanzen an Sonn- und Feiertagen.

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