Registerbücher der Einwohnerkontrolle im Magazin.
Wer meint, im Staatsarchiv fänden sich nur trockene Hinterlassenschaften des Amtsschimmels, irrt sich. Zwar gilt Kontrolle hier viel, schliesslich will man Archivalien wiederfinden, und will begreifen, in welchem Zusammenhang sie entstanden. Doch die Metapher vom Aktenzeichen als Inbegriff bürokratischer Lebensferne täuscht darüber hinweg, dass es in diesen Akten oft ums Lebendige geht. Vor allem dann, wenn es Polizeiakten sind.
Spurensuche
Anders als im Fernsehen geht es im Archivbetrieb aber kaum je um die Lösung ungeklärter Verbrechen. Sondern meist um die Spurensuche nach Verwandten, Bekannten, Vermissten und Verfolgten. Und da gibt es zahlreiche Ansatzpunkte. Denn das Kontrollbestreben des Staatsapparats hat sich in den letzten Jahrhunderten kristallisiert in Registern, Journalen, Fallakten und mehr. Wer seinen Wohnort wechselte, wer gegen Vorschriften verstiess, wer verdächtig erschien – erschien auf dem Radar respektive in den Unterlagen der Polizei. Im Staatsarchiv Basel-Stadt finden sich so in der Archivabteilung des heutigen Sicherheits- und einstigen Polizeidepartements 17 verschiedene Fonds mit insgesamt vielen hundert Laufmetern Akten. Und in diesen ungezählte biografische Angaben, mal sachlich nüchtern, mal episch-tragisch.
Aktenzeichen PD-REG
Es gehört zum Archivalltag, auf Anfragen hin in diesen Polizeiakten nach Lebensgeschichten zu suchen. Manchmal gibt ein Lexikonartikel den Anlass, manchmal die Aufarbeitung einer Familiengeschichte, manchmal ein Erbenstreit. Unter dem Aktenzeichen PD-REG (für Polizeidepartements-Registratur) verbergen sich unerzählte Geschichten, und immer wieder stossen Archivmitarbeitende darauf. Hier im Blog werden sie ab jetzt exemplarisch erzählt, in loser Folge, in der Kategorie Aktenzeichen PD-REG.
Achtung Schutzfristen
Gerade weil es sich um Lebensgeschichten handelt, um Geschichten von Konflikten und Leid, gilt allerdings ein beschränkter Zugriff auf gewisse dieser Polizeiakten. Im Allgemeinen sind es die gesetzlich festgelegten Schutzfristen. Spezieller noch ist es bei den Akten des Spezialdienstes, der kantonalen Staatsschutzbehörde. Sie waren bis 2012 für sämtliche Benutzung gesperrt. Heute sind sie wie alle anderen Akten für die Öffentlichkeit grundsätzlich einsehbar, sofern es sich um Sachakten handelt. Aber auch für diese gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Abschluss der Dossiers. Und weil die fichierten Personen ein Recht auf Personenschutz haben, müssen hier personenbezogene Schutzfristen eingehalten werden. Das heisst: Es muss vor jeder Einsicht und Publikation abgeklärt werden, welche datenschützerischen Auflagen zu beachten sind.
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