Fragen und Antworten: Seit wann ist der 1. Mai ein Feiertag?

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Fragen und Antworten

Am 1. Mai 1976 in Basel. Staatsarchiv Basel-Stadt, BSL 1013 1-7206 1

Kürzlich meldete sich ein Benutzer im Staatsarchiv: „Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir sagen, seit wann der 1. Mai in Basel ein gesetzlicher Feiertag ist? Bei der Staatskanzlei konnte man mir leider nicht weiterhelfen.“

Eine kurze Recherche ergab: Gesetzlich verankert wurde der Feiertag im Gesetz betreffend die öffentlichen Ruhetage, das im Januar 1923 vom Parlament gutgeheissen wurde. Ein Referendum blieb aus und so wurde der 1. Mai 1923 erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen.

Allerdings war der 1. Mai schon zuvor als Ruhetag genutzt worden. So schrieb der Regierungsrat in seinem Ratschlag zuhanden des Parlaments 1921: „Weite Kreise ausserhalb der Arbeiterschaft finden sich mit der gesetzlichen Anerkennung des 1. Mai als Ruhetag ab, weil sie wissen, dass er ohnehin seit Jahren faktisch ein solcher war.“