top secret- K wie Krankenakten

Diese Seite ausdrucken
Allgemein, Blogserie

Krankenakte von Friedrich Nietzsche, 1889. Staatsarchiv Basel-Stadt, KG 51 (1) 1.

Paragraph 35 der Verordnung über die Registraturen und das Archivieren vom 13. Oktober 1998 hält fest: «Benützung vor Ablauf der Schutzfrist […] Über Gesuche um Benützung von medizinischem Archivgut entscheidet das Staatsarchiv im Einvernehmen mit der abliefernden Stelle. Das Staatsarchiv entscheidet selbständig, wenn nach Inhalt und Alter der Unterlagen offensichtlich keine Interessen mehr beeinträchtigt werden, deren Schutz das medizinische Berufsgeheimnis dient.»

Für die Krankenakte von Friedrich Nietzsche, die im Staatsarchiv aufbewahrt wird, braucht es keine Einsichtsgenehmigung mehr, da die Schutzfristen abgelaufen sind.

Archivgeheimnisse A-Z

Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie «Geheimnisse im Staatsarchiv Basel-Stadt von A bis Z». Der Serie liegt die gleichnamige Broschüre (Download) zugrunde, die anlässlich der Museumsnacht 2013 herausgegeben wurde.