top secret – I wie Informations- und Datenschutzgesetz

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Blogserie

Das 2012 in Kraft getretene Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) regelt im Kanton Basel-Stadt den Umgang der öffentlichen Organe mit Informationen. Das Handeln der öffentlichen Organe soll möglichst transparent gestaltet werden, um die freie Meinungsbildung und die Wahrnehmung demokratischer Rechte zu fördern. Gleichzeitig legt das Gesetz fest, wo öffentliche oder private Interessen entgegenstehen und wo die Grundrechte von Personen zu schützen sind, über welche die öffentlichen Organe Personendaten bearbeiten.

Akten, die nicht als ‹geheim› oder ‹vertraulich› klassifiziert werden, stehen zur Einsicht offen.

Was heisst das für Archivdokumente? Es entfällt für Akten, welche nach 2012 archiviert werden, die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren, sofern diese Akten bereits in der Verwaltung laut IDG öffentlich zugänglich waren.

Archivgeheimnisse A-Z

Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie «Geheimnisse im Staatsarchiv Basel-Stadt von A bis Z». Der Serie liegt die gleichnamige Broschüre (Download) zugrunde, die anlässlich der Museumsnacht 2013 herausgegeben wurde.