Wenn’s zum Basler Himmel stinkt

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Archivpädagogik, Aus dem Lesesaal

Ein Beitrag von Charlotte Heusler, Coeuve JU, Julia Schnell, Dittingen BL, Serena Roy, Vendlincourt JU, Ralph Hänggi, Zullwil SO

„Patentiertes hygienisches Schuhwerk Albert Thommen“ mit Beweisstück

 Die chemische Industrie, ja die Industrialisierung ganz grundsätzlich, brachte der Basler Bevölkerung neben Arbeitsplätzen auch Ängste und Zweifel. Erfahren Sie mehr über eine beweiskräftige Stellungnahme und die dazugehörige Beschwerde, bei der es den Nachbarn eines kleinen Basler Betriebs wortwörtlich gestunken hat.

 Formaler Kontext der Quelle

„Lästiges Gewerbe“ am Rümelinbachweg 10
 
Das Dokument besteht aus sehr dünnem, fragilem Papier. Es weist einen Gelbstich auf. Alle Dokumente zu diesem Fall sind in der Kurrentschrift aufgesetzt worden. Die Antwort auf die Beschwerde erstreckt sich insgesamt über drei Seiten. Auf der Innenseite des Dokuments findet man ein Stück Leinwand, die über die Zeit der Aufbewahrung auf das Papier abgefärbt hat.

Inhaltlicher Kontext der Quelle

Beim untersuchten Dokument handelt es sich um die zweite Stellungnahme der Firma «Patentiertes Hygienisches Schuhwerk Basel» an das Sanitätsdepartement Basel-Stadt, durch den Firmeninhaber T. Thommen, zu einem Beschwerdebrief der Nachbarschaft. Grund für die Reklamation war der Vorwurf der Verbreitung übler Gerüche auf Grund der sogenannten «giftigen» Materialien. Herr Thommen antwortet mit einer detaillierten Auskunft über die tatsächlichen Inhaltsstoffe, welche, der Reklamation entgegensprechend, völlig unbedenklich seien. Zum Beweis wurde ein Stück des Gewebes beigelegt.

Was sucht ein Stück alter Stoff in einem Beschwerdebrief?

Das Stück Leinwand dient als direktes Beweismittel für die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe, soll also widerlegen, dass die üblen, vermeintlich giftigen Gerüche auf Grund dieses Materials entstehen. Die Argumentation ist so einfach wie überzeugend: Würde das Material stinken, dann stänke auch der Brief. Ob dem so war, können wir mit rund hundert Jahren Abstand nicht mehr beurteilen und leider geht aus den Akten auch nicht hervor, was Herr Thommen schlussendlich erreicht hat. Das Beilegen der Leinwand zeugt jedoch von Herrn Thommens Pragmatismus, was uns beeindruckt und auch zum Lächeln bringt. Vielleicht hat damals sogar Herr Thommen selber das angeblich giftige Beweisstück mit einem Augenzwinkern an das Sanitätsdepartement geschickt. Denn wenn’s zum Basler Himmel stank, dann war sicherlich nicht das Patentierte Hygienische Schuhwerk schuld.

Die Quellen stammen aus dem Staatsarchiv Basel-Stadt, Handel und Gewerbe; Z 10; 1834-1916.

Der Beitrag entstand im Rahmen eines Schulprojekts über Industrialisierung, durchgeführt von zwei bilingualen Schulklassen aus dem Regionalen Gymnasium Laufental, mit Lehrerin Noëlle Borer.

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