Seit kurzem ist das sogenannte Rote Buch – zu finden unter der Archivsignatur Ratsbücher A 1 – online einsehbar. Es handelt sich bei diesem im März 1357, kurz nach dem grossen Erdbeben von 1356 entstandenen Buch um eine Sammlung, welche Ratbeschlüsse, Strafurteile des Rates, Gesetze und Verordnungen, Bürgeraufnahmen, Chronikalische Aufzeichnungen und Zunftmitgliederlisten umfasst. Darin steht auch der Hinweis, dass die Stadt beim Erdbeben von 1356 durch Brand um alle ihre Briefe und Bücher gekommen sei.
Die Bezeichnung „Rotes Buch“ ist nicht alleine dem roten Einband geschuldet. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Bezeichnung, welche für Stadtbücher, Rechtssammlungen und Listen von Delinquenten verwendet wurden. So gibt es nicht nur in Basel ein Rotes Buch, auch in anderen Städten wie Ulm oder Oldenburg finden sich ähnliche Bücher mit derselben Bezeichnung. Aber auch im französischen Sprachraum ist der Begriff des „Livre Rouge“ nicht unbekannt. Christiane Wanzeck beschäftigte sich in ihrem Buch „Zur Etymologie lexikalisierter Farbwortverbindungen. Untersuchungen anhand der Farben Rot, Gelb, Grün und Blau“ unter anderem mit der Gattung des Roten Buches.
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