Die Katastrophe von Münchenstein

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Allgemein, Aus dem Lesesaal

Eisenbahnunglück in Münchenstein (1891) StABS NEG 6398

Das Münchensteiner Eisenbahnunglück vom 14. Juni 1891. Staatsarchiv Basel-Stadt, NEG 6398.

Was vor 100 Jahren geschah, fasst die Basler Chronik vom 14. Juni 1891 zusammen:

„Im benachbarten Münchenstein sollte heute ein Bezirksgesangfest abgehalten werden. Zudem hatte ein freundlicher, sonniger Morgen zur Verabredung vieler Ausflüge auf den Nachmittag geführt. Infolge dessen entstand für den regelmässigen Zug 2.15 Uhr der Jurabahn ein so starker Andrang, dass noch im letzten Moment zwei Personenwagen an dem nicht reglementmässigen Platz unmittelbar hinter dem Tender der Lokomotive eingestellt wurden und man eine zweite schwere Maschine vorspannte. Als man mit voller Schnelligkeit gegen die Station Münchenstein fuhr und wie es scheint, unmittelbar auf der Eisenbahnbrücke über die Birs zu bremsen begann, brach das schwache Bauwerk unter der Last und Erschütterung zusammen. Der Zug stürzte in folgender Ordnung in die gerade ziemlich hoch angeschwollene Birs: die beiden Lokomotiven, ein Personenwagen 3. und einer 1. und 2. Klasse, ein Postwagen, ein Eilgutwagen, zwei Personenwagen 3. Klasse; ein Personenwagen 1. und 2. Klasse blieb auf dem linken Widerlager in schräger Richtung hängen. Fünf Personenwagen 3. Klasse mit zahlreichen Insassen blieben auf dem Geleise fast unversehrt stehen und die in diesen befindlichen Passagiere kamen meist mit dem Schrecken und der gewaltigen Erschütterung davon. Ein grosser Teil der Reisenden in den erstgenannten Personenwagen wurde getötet.

Das Münchensteinerunglück hat mehr Tote gekostet, als irgend eine Eisenbahnkatastrophe vor ihm auf dem europäischen Kontinent. Von 70 Personen wurde der Tod an Ort und Stelle konstatiert. Drei weitere starben unmittelbar nach dem Unglück im Basler Spital. Ein Soldat soll nach einigen Wochen den Verletzungen erlegen sein, welche er bei den Abräumungsarbeiten erlitten hatte. Mit wenigen Ausnahmen wurden die Schwerverwundeten sowie eine Anzahl leichter Verletzte im Spital untergebracht, 43 in der Gesamtzahl. Doch wurden in Privathäusern noch eine grosse Menge Verwundeter verpflegt. Wenn man auch nicht annimmt, dass noch eine und die andere Leiche im Flussbett vertiefte oder rheinwärts geschwemmt und nicht mehr aufgefunden wurde – die Vermissten-Listen bildeten noch lange eine stehende Rubrik in unsrer Presse – so mag doch die Zahl sämtlicher durch die schreckliche Katastrophe direkt Betroffenen 250-300 betragen.

In Münchenstein wurde sofort nach Bekanntwerden des Unglücks den Festlichkeiten ein Ziel gesetzt. Die Beherzten begaben sich mit den Insassen der geretteten Wagen und denen, die ohne schwere Verletzungen aus den vorderen Wagen davon gekommen waren, an die grausige Arbeit. Die Toten brachte man in der Scheune des Geigy’schen Gutes herwärts der Birsbrücke unter, die Verwundeten in den Zimmern der benachbarten Häuser, wie auch, sofern tunlich, im Freien. Bald war auch der erste Extrazug mit Ärzten aus der Stadt da und nicht lange dauerte es bis eine gewisse Organisation in die Arbeiten kam. Die Stadt leistete, obschon die Unglücksstätte nicht auf ihrem Gebiete liegt, was in ihren Kräften stand. Ausser den Basler Ärzten, welche im Laufe des Nachmittags sich fast vollzählig an der eingestürzten Brücke sammelten, fanden auch eine Kompagnie Löschmannschaft und die in der Kaserne Dienst tuende Sanitätsrekrutenschule daselbst Verwendung. Am Unglückstage selbst wurden noch 50 Leichen geborgen, im Laufe der folgenden Tage die übrigen.“

Staatstrauer

Im baselstädtischen Verwaltungsbericht von 1891 wurde berichtet:

„Die Zahl derjenigen, welche durch diese Katastrophe ihr Leben eingebüsst haben, beträgt 73, die Zahl der mehr oder minder Verletzten 131. Unter den Getöteten waren 18 Bürger von Basel, 32 hiesige Niedergelassene und Aufenthalter. Von denselben sind hier als Beamte des Staates zu nennen der Gewerbeschuldirektor Wilh. Bubeck, der Grundbuchverwalter Benedikt Haga und der Schularzt Dr. Karl Vögtlin.

Durch die Katastrophe waren so zahlreiche Angehörige des Kantons in schmerzlicher Weise betroffen worden, dass das Unglück als ein allgemeines empfunden werden musste. Es schien der Regierung angemessen zu sein, dass dieser allgemeinen Trauer würdiger Ausdruck gegeben werde, und sie traf daher Veranlassung, dass an dem nächstfolgenden Sonntag Vormittags in den sämtlichen Gottesdiensten der beiden Landeskirchen sowie der katholischen Gemeinde in angemessener Weise des Unglückes gedacht wurde sowie dass am gleichen Tage Abends im Münster eine offizielle allgemeine Trauerfeier stattfand.

Die Sitzung des Grossen Rates am 22. Juni wurde durch eine auf das Ereignis sich beziehende Ansprache des Präsidenten eröffnet, in derselben Sitzung auch durch ein Mitglied eine Interpellation an die Regierung über die von ihr eingenommene Stellung und über ihre Verhandlungen mit der Bundesbehörde, der basellandschaftlichen Behörde und der Bahndirektion gerichtet. Die auf diese Interpellation erteilte Antwort der Regierung gab über die ganze Angelegenheit eingehende Auskunft.

Da das Unglück ausserhalb unseres Kantons stattfand, so konnte die Tätigkeit der hiesigen Behörden keine unmittelbare und direkt eingreifende sein. Immerhin waren der Physikus, sowie Beamte der Polizei, des Zivilstandes und des Beerdigungswesens vom Tage der Katastrophe an auf der Unglücksstätte anwesend und tätig. Dieselben leiteten die nachfolgenden Arbeiten oder waren bei denselben beteiligt: Bergung der Leichen und Agnoszierung derselben, Beurkundung der Todesfälle, Eintragung in die Zivilstandsregister, Inventarisierung der Effekten, Anordnung der Bestattung. Den Verletzten leisteten die Ärzte hiesiger Stadt in grosser Zahl und mit Aufopferung die ersten Dienste.

Auch fand der Regierungsrat als solcher Anlass, Massregeln zu ergreifen, da in den ersten Tagen nach dem Unglück nicht nur zureichende technische Mittel zur Räumung der Trümmer und Bergung der Leichen, sondern auch die genügenden Arbeitskräfte mangelten, ersuchte der Regierungsrat den Bundesrat um geeignete Vorkehrungen, namentlich auch um Bezeichnung eines Delegierten zur einheitlichen und sachverständigen Leitung der Arbeiten. Mit dem infolge hiervon ernannten Delegierten des Bundesrates, sowie mit den auf der Unglücksstätte anwesenden Vertretern der basellandschaftlichen Regierung und der Direktion der Jura-Simplon-Bahn hatte der Vertreter des Regierungsrats wiederholte Besprechungen über Anordnung und Durchführung zweckmässiger Räumungsarbeiten, sowie über sonstige nötig werdenden Massnahmen.

Mit dem Hilfskomitee, welches sich in Basel bildete, trat der Regierungsrat nicht in offiziellen Rapport, sondern überliess es dem Vorsteher seines Departements des Innern in nicht amtlicher Eigenschaft diesem Komitee beizutreten.

Mit Dank soll hervorgehoben werden, dass dem Regierungsrat bei Anlass dieses schweren Unglücks zahlreiche Äusserungen der Teilnahme von Kantonen und Städten der Schweiz, benachbarten Städten Deutschlands sowie von schweizerischen Vereinen im Auslande zugekommen sind. Insbesondere soll aber auch an dieser Stelle allen denjenigen der Dank unserer Behörde bezeugt werden, welche als Beamte oder als Privatpersonen den bei dieser Gelegenheit sich darbietenden schweren Aufgaben sich unterzogen haben und in mannigfacher Beziehung tätig gewesen sind.“

Ursachen und Folgen

Die Brücke war vom berühmten französischen Ingenieur Alexandre Gustave Eiffel 1875 erstellt worden. Ein Birshochwasser liess 1881 die Widerlager absenken, was mit grosser Wahrscheinlichkeit die Brücke schwächte. Zudem war der Unglückszug im letzten Moment mit zwei zusätzlichen Reisezugwagen und einer Vorspannlokomotive versehen worden. Als der Zug kurz vor der Brücke ein Bremsmanöver einleitete, wirkten auf die Brücke so starke Kräfte, dass sie unter dem Gewicht des Zuges einbrach. Auf Grund von Gerichtsentscheiden und Gutachten über die Unfallursache verzichtete die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft darauf, Anklage zu erheben. Hingegen wurden als Lehre aus der Katastrophe sämtliche Eisenbahnbrücken in der Schweiz überprüft und Baunormen für den Brückenbau erlassen.

Mehr zur Basler Polizeigeschichte

Dieser Beitrag stammt von Robert Heuss, ehemaliger stellvertretender Polizeikommandant und späterer Staatsschreiber. Auf die Unfallgeschichte stiess er bei seinen Archivrecherchen für die 2016 erscheinende Publikation zur Basler Polizeigeschichte 1816-2016.

„D Ysebahnbrugg isch aabe…“

Auf dem Blog des Historischen Museums Basel findet sich der Hinweis auf einen Zeitzeugenbericht: „Albert Emanuel Hoffmann-Burckhardt, gespielt von unserem Schauspieler Samuel Bally, nimmt Sie mit in die ereignisreichen Tage im Juni 1891“.