Aus dem Rapport gegen Wachtmeister Kappeler, Basel, 10. Juli 1895:
Seit einigen Tagen ist auf dem Spalenposten durch Wachtmeister Kappeler die vollständig ungerechtfertigte Anordnung getroffen worden, dass das Gas im Hausgang, das bisher immer von dem Postenwache habenden Schutzmann angezündet worden ist, nun durch denjenigen Polizeimann angezündet werden soll, der im Nachtdienst die zweite Tour hat. Da derselbe aber, wenn Zeit zum Anzünden etwa 9-9½ Uhr ist, schon ½-1 Stunde auf der Matratze schläft, so muss er von dem Planton habenden Schutzmann geweckt werden. Da nun seitdem gerade vorher das Gas durch den Schutzmann angezündet worden ist, nahm Wachtmeister Kappeler schon letzten Samstag und zum zweiten Male gestern Abend 10 Uhr Veranlassung, einen Skandal zu veranstalten und die Postenmannschaft auf unerhörte Art zu beschimpfen, so dass z.B. gestern Abend die Passanten vor dem Posten stehen blieben und ein Polizeimann heute durch eine Zivilperson gefragt wurde, was gestern Abend auf dem Posten für ein Krawall gewesen sei.
Wachtmeister Kappeler titulierte dabei die gesamte Postenmannschaft als Lumpenpack, Tagdiebe, die nur dem Staate den Lohn abstehlen und faule Hunde, die alle zum Teufel gehen sollen.
Da solche Auftritte schon oft vorgekommen sind und sich bei jeder geringsten Gelegenheit wiederholen, so sieht sich die unterzeichnete Mannschaft in die Notwendigkeit versetzt, gegen diese fortgesetzten Beschimpfungen von Seite des Wachtmeisters Kappeler energisch Beschwerde einzulegen und Anspruch auf eine menschenwürdigere Behandlung zu machen. Bei dem gestrigen Vorfall kann nötigenfalls ausser den Schutzmännern Stänz und Kirchhofer auch noch eine Zivilperson als Zeuge namhaft gemacht werden.
Unterschriften: Polizeimann Pfefferli, Mundwiler, Raas, Kradolfer, Siegrist, Purtscher, Dieterli, Sieber und Wagner
Auf die Antwort von Regierungsrat Richard Zutt, wonach er den Wachtmeister Kappeler auf das Ungehörige der von ihm Ihnen gegenüber gebrauchten Ausdrücke aufmerksam gemacht und ermahnt habe, sich in Zukunft eines anständigen Benehmens gegenüber der Mannschaft zu befleissen und er diese Angelegenheit damit als erledigt betrachtete, schrieben die Polizeimänner zurück, dass sie sich vorbehielten, „bei allfälliger Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse die Hilfe des Strafrichters in Anspruch zu nehmen, indem zu einem solchermassen schroffen Vorgehen seitens des Wachtmeisters Kappeler gegen uns absolut keine Veranlassung vorlag und wir glauben, für uns das gleiche Recht in Anspruch nehmen zu dürfen, wie jeder andere Bürger, da die Angaben dieses Unteroffiziers vollständig auf Unwahrheit beruhen und wir uns durchaus kein Vergehen in dienstlicher Hinsicht haben zu Schulden kommen lassen“.
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Dieser Beitrag stammt von Robert Heuss, ehemaliger stellvertretender Polizeikommandant und späterer Staatsschreiber. Auf die Geschichte stiess er bei seinen Archivrecherchen für die 2016 erscheinende Publikation zur Basler Polizeigeschichte 1816-2016.
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