Seit 12 Jahren lebt Maria Brüstle in Basel, als sie 1943 einen Antrag auf ein Rückreisevisum stellt: Sie will in ihre badische Heimat zurück, vorübergehend, um beim Heuen zu helfen. Keine Einwände, stempelt die politische Abteilung der Fremdenpolizei ihren Antrag ab.
So steht es im Fremdenpolizeidossier von Maria Brüstle. Gegen ihre Anwesenheit in Basel als Dienstmädchen oder später als Köchin gibt es auch nichts einzuwenden laut Fremdenpolizei. Zumindest anfangs, denn 1949 wird Maria Brüstle mit ihrem jüngsten Kind aus der Schweiz ausgewiesen. Warum? Das kann im Dossier in der Ausstellung Magnet Basel nachgelesen werden. Es ist eine Geschichte ohne Happy End, anders als beim Dienstmädchen Anna Kuhn.
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