Für blog.staatsarchiv.bs.ch gelten die allgemeinen Nutzungsregelungen des Webauftritts des Kantons Basel-Stadt.
Rechte am Text
Grundsätzlich gilt zudem für sämtliche Textbeiträge die Creative Commons Lizenz CC BY-SA Texte dürfen unter Angabe des Urhebers und der CC-Lizenz verbreitet und verändert werden, auch zu kommerziellen Zwecken, solange die neuen Werke unter derselben Lizenz veröffentlicht werden. Dies ermöglicht eine weitgehend freie Verwendung und sichert zugleich die Nennung der Quelle / der Herkunft – eine Kernaufgabe des Archivs. Insbesondere wird so Zitieren aus Blog-Artikeln ermöglicht. Wo notwendig, werden abweichende Lizenzen für einzelne Textbeiträge gesondert angegeben.
Rechte am Bild
Grundsätzlich gilt zudem für sämtliche Bildbeiträge die Creative Commons Lizenz CC BY-SA: Bilder dürfen unter Angabe des Urhebers und der CC-Lizenz verbreitet und verändert werden, auch zu kommerziellen Zwecken, solange die neuen Werke unter derselben Lizenz veröffentlicht werden. Dies ermöglicht eine weitgehend freie Verwendung der Bilder und sichert zugleich die Nennung der Quelle / Herkunft – eine Kernaufgabe des Archivs. Abweichende Lizenzen für einzelne Bilder werden gesondert angegeben.
Public Domain
Für Public Domain-Material aus dem Staatsarchiv gilt die Lizenz Public Domain, also Verwendung ohne Einschränkung. Das Staatsarchiv bittet darum, bei solchen Bildern die Herkunft (Archivsignatur) jeweils anzugeben. Dies dient der besseren Auffindbarkeit bei Bestellungen wie der generellen Kontextsicherung.
Externe Beiträge
Kommentare werden von der Redaktion geprüft, bevor sie veröffentlicht werden. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare zu löschen, wenn sie diskriminierender Natur sind oder gegen Regeln des Anstands verstossen.
Antworten auf Anfragen von allgemeinem Interesse werden im Blog veröffentlicht, unter Wahrung datenschutzrechtlicher Kriterien.
Die Beiträge von externen Autorinnen und Autoren widerspiegeln nicht zwingend die Ansichten des Staatsarchivs.
Neueste Kommentare