Aus einer Fotodokumentation des Staatsschutzes. Staatsarchiv Basel-Stadt, StABS PD-REG 5a 108-4-1 46.
Das Staatsarchiv Basel-Stadt versteht sich als offenes und öffentliches Archiv. Es gibt nichts zu verstecken – aber nicht alle haben das Recht, alles zu wissen. Davon erzählte Staatsarchivarin Esther Baur vor kurzem. Denn anlässlich des alljährlichen Medienapéros des Büros des Grossen Rates besuchten Medienvertreter auf Einladung von Grossrats-Präsidentin Elisabeth Ackermann am 29. Oktober 2015 das Staatsarchiv. Ihnen veranschaulichte die Staatsarchivarin, wie einstige Staatsgeheimnisse im Archiv öffentlich zugänglich werden, und unter welchen Bedingungen. Nachvollziehbar wurde – gerade am Beispiel von Staatsschutzakten -, warum bestimmte Archivbestände nach wie vor nicht bedingungslos zugänglich sind. Und warum das nichts mit der Geheimniskrämerei des Staatsschutzes zu tun hat, sondern mit Datenschutz von Betroffenen.
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