Das sogenannte Geheimbuch einer Firma beinhaltet die Buchhaltung über Geschäftsvorfälle, die den Angestellten (bis auf wenige Eingeweihte) verborgen bleiben sollen. Das können z.B. Privatkonten, Darlehen und Zahlen sein, die über die Gewinnsituation genaue Informationen beinhalten. Im mittelalterlichen Basel war das städtische Rechnungswesen ein Ratsgeheimnis. Nur wenige Mitglieder des Kleinen Rats durften die Liste der städtischen Gaben einsehen und die als ‹rats geheym› bezeichneten Abrechnungen der Stadt zusammenstellen.
Auch Johannes De Bary-Ortmann (1682-1754) führte ein solches Privat-Geheimbuch, er gehörte zu den Begründern der Basler Seidenbandfirma De Bary.
Archivgeheimnisse A-Z
Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie «Geheimnisse im Staatsarchiv Basel-Stadt von A bis Z». Der Serie liegt die gleichnamige Broschüre (Download) zugrunde, die anlässlich der Museumsnacht 2013 herausgegeben wurde.
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