1954 ärgerte sich ein Dr. D. Barth in den Basler Nachrichten über die behördliche Geheimnisverräterei: «Mit der Geheimhaltung wird oft und gerne Unfug getrieben, zumal von denen, die glauben, was sie selber nicht wissen, sei geheim. Handkehrum aber wird die Geheimhaltung so liederlich gehandhabt, dass sich sogar der Laie entsetzt. Zum Beispiel, wie man aus dem ‹Vorwärts › erfährt, bei der Bundesanwaltschaft. Im Prozess gegen den ‹Roten Professor ›, André Bonnard in Lausanne, sind nämlich Akten ediert worden, die wirklich geheim gewesen wären. Die Kommunisten sind deshalb in der Lage, sich als verfolgte Unschuldslämmer hinzustellen.»
Für die Akte Bonnard im Staatsarchiv Basel-Stadt ist (heute) die Geheimhaltung nicht mehr notwendig. Die politische Polizei schied das Dossier Bonnard nach dessen Ableben 1959 aus und seit Ablauf der Schutzfrist ist es öffentlich einsehbar.
Ob die Prozessakten sogar in die Zeitung gelangten? In der Auslage der Nationalzeitung am Marktplatz scheint damals (das Foto ist undatiert) jedenfalls Lesenswertes gestanden zu haben.
Archivgeheimnisse A-Z
Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie «Geheimnisse im Staatsarchiv Basel-Stadt von A bis Z». Der Serie liegt die gleichnamige Broschüre (Download) zugrunde, die anlässlich der Museumsnacht 2013 herausgegeben wurde.
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