Thompson-Maschinenpistole der Zwischenkriegszeit.
1929 kam es bei der Basler Polizei zu einer unabsichtlichen Schussabgabe – als Leutnant Bloch seine Maschinenpistole entladen wollte. Die Polizeioffiziere hatten für das sogenannte Rote Treffen vom 24. März 1929 ihre MP’s mit 50-Schuss-Magazinen geladen. Nach dem Einsatz galt es, die Waffen, nach Entfernen der Magazine, wieder zu entladen. Leutnant Bloch wollte diese aber mit noch eingesetztem Magazin entladen, was entsprechende Folgen hatte.
Zitat Bloch: „Wir Offiziere besprachen das unangenehme Geschäft. Ich gab der unwidersprochenen Ansicht Ausdruck, das Entladen könne in gleicher Weise wie bei der auf dem gleichen Konstruktionsprinzip beruhenden automatischen Pistole einfacher und rascher vor sich gehen durch Herausholen der Patronen aus dem eingesetzten Magazin und Ausspicken derselben durch die Ladeöffnung vermittelst Hin- und Herschieben des Verschlusses.“
Leutnant Bloch unternahm den diesbezüglichen Versuch allein in seinem Büro: „Der Versuch misslang gründlich, weil – was ich nicht wusste und nicht voraussehen konnte – es sich herausstellte, dass im Gegensatz zur Pistole, es bei der Maschinenpistole zur Lösung des Schusses einer Bewegung weniger bedarf, indem mit dem Momente des Vorschiebens des Verschlusses auch schon der erste Schuss gelöst und durch den Rückschlag die Maschine automatisch in Gang gebracht wird. So kam es, dass bis zum Augenblicke der Reaktion auf die Verblüffung, d.h. bis um Loslassen des Abzuges, 12 von 50 Patronen abgefeuert waren. Die Waffe hatte ich vorsichtshalber, um niemanden zu gefährden, mit gegen den Fussboden gerichteter Mündung auf der Tischecke aufgelegt, Die Schüsse drangen durch die Tischplatte in den Fussboden. Die durchlöcherten Riemen sind ersetzt und der beschädigte Tisch muss noch ersetzt werden. Ich lege Wert auf die Festhaltung der Tatsache, dass es sich bei dem Vorgange nicht etwa um eine mutwillige, unvorsichtige oder vorschriftswidrige Manipulation, sondern um den gutgläubigen Versuch zur Vereinfachung des Entladens handelte. Erst der Versuch hat gezeigt, dass es auf diesem Weg nicht geht.“
Regierungsrat Niederhauser verzichtete auf eine disziplinarische Bestrafung, da die Gefahr, dass Drittpersonen hätten verletzt werden können, sehr klein gewesen sei. Hingegen hätte Leutnant Bloch für den entstandenen Schaden aufzukommen, denn er hätte den Versuch auch an einem Ort vornehmen können, an dem kein Schaden entstanden wäre. Damit gab sich Leutnant Bloch aber nicht zufrieden und beantragte in einem Rekurs an den Regierungsrat um Verzicht auf Geltendmachung des Regresses ihm gegenüber, da er den Schaden weder aus Absicht noch aus Fahrlässigkeit widerrechtlich verursacht habe. Auch habe er seinen Vorgesetzten, Inspektor Müller, vorgängig über das Vorhaben informiert und der habe auch keine Bedenken geäussert. Der Regierungsrat hatte ein Einsehen und verzichtete auf die Geltendmachung des Schadenersatzes in Höhe von 52.65 Franken.
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Dieser Beitrag stammt von Robert Heuss, ehemaliger stellvertretender Polizeikommandant und späterer Staatsschreiber. Auf die Geschichte stiess er bei seinen Archivrecherchen für die am 21. Juni 2016 erschienene Publikation zur Basler Polizeigeschichte 1816-2016.
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