Verbote und Gebote. 1: Keine Fasnacht anno 1599

Diese Seite ausdrucken
Allgemein

STA_Bf_1_A_2-42

Staatsarchiv Basel-Stadt, Bf A 2-42

Allerlei schwere, unerhörte, widerwärtige Sachen geschähen hin und wieder in dieser Christenheit – was das angestrebte arbeitsselige und bussfertige Leben gewiss nicht verbessere. So steht es geschrieben in diesem Mandat vom 10. Februar 1599. Und drum hätten die Gnädig Herren genug Ursache, alle Mutwilligkeit und Freudenspiel dieser Tage abzustellen. Damit war die Fasnacht gemeint, das unordentliche Zechen und Bankettieren und Prassen, das nächtliche Herumlaufen auf den Gassen,  Verkleiden, Trommeln und Pfeifen etc. Dies meinten die G. Herren ganz ernstlich und warnten hiermit vor Straf und Schaden.

Online

Dieses Mandat wurde 2015 im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Sicherung und Nutzbarmachung“ digitalisiert. Es kann – wie über 1000 weitere Mandate auch – online gelesen und heruntergeladen werden.