Bald ist wieder Neujahr und der Neujahrswalzer ertönt. Auch in Basel wird dann sicher wieder das Tanzbein geschwungen. Ob das früher nicht verboten gewesen sei, wollte jemand vom Staatsarchiv wissen. Da habe es 1781 doch ein Walzerverbot in Basel gegeben?
Bauerntanz (Überbleibsel des Holbeinischen Fresco Gemäldes am Haus zum Tanz an der Eisengasse), undatiert. Staatsarchiv BILD Falk. A 137
Und hier die Antwort aus dem Staatsarchiv:
«Ein spezifisches Walzerverbot findet sich in den damaligen Gesetzen (den sogenannten Mandaten) nicht. Das Tanzen wird zwar in der Reformationsordnung vom 24. Juli 1780 detailliert geregelt: Wann (respektive vor allem wann nicht), wie lange etc. Darin steht aber nirgends, dass der Walzertanz verboten sei. Ebenso wenig in den Nachträgen zur Reformationsordnung vom 20. November 1780 und vom 2. August 1784. Die Mandate sind übrigens digitalisiert und online einsehbar.»
Seite 18 der Reformationsordnung vom 24. Juli 1780. Staatsarchiv Basel-Stadt, Bf 1 A 14-35.
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