Interniert, kontrolliert, emigriert. Die Fremdenpolizeiakte von Walter Joelson

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Allgemein

Ein Beitrag von Ulrich Tromm

Blick vom Schweizer Rheinufer auf das Grenzacher Horn (1928). Staatsarchiv Basel-Stadt, NEG 3179

Walter Joelson wurde am 7. August 1922 als Walter Klaus Julius Joelsohn in Berlin geboren. Am 13. September 1943 wurde Joelson um 2.30 Uhr in Basel in der Elisabethenanlage von den Kantonspolizisten Wälti und Freiburghaus angehalten. Joelson wurde zu einem Fall für die Fremdenpolizei, weil er – so das Polizeiprotokoll – am 12. September gegen 21.30 Uhr die schweizerische Grenze am Grenzacher Horn «illegal» überschritten hatte. Es gilt, an Hand seiner fremdenpolizeilichen Akte im Staatsarchiv Basel-Stadt sowohl Walter Joelsons Flucht als auch sein Fortkommen in der Zeit seiner Zwischenstation, der Internierung in der Schweiz, zu rekonstruieren. In den USA avancierte Joelson zum Chefökonom der Firma General Electrics. Er verstarb am 16. März 2015 in Fairfield, Connecticut.

Seine verwitwete Ehefrau, Karen Joelson, weilte kürzlich in Basel und nahm die Gelegenheit war, im Staatsarchiv Basel die fremdenpolizeiliche Akte ihres verstorbenen Ehemanns einzusehen. Ihre Erläuterungen und Ergänzungen sind durchaus bedeutsam. So stellt sich zum Beispiel die Frage, warum Joelson einen beträchtlichen Fußweg vom Grenzacher Horn zur unweit vom Bahnhof SBB gelegenen Elisabethenanlage zurücklegte. Tatsächlich hatte Joelson gehofft, noch in der Nacht zu einem Freund der Familie weiter zu reisen. Es war der in Wetzikon im Kanton Zürich wohnhafte Dr. Müller. Indes war der letzte Zug nach Zürich bereits abgefahren, und Joelson blieb nichts anderes übrig, als sein weiteres Schicksal in Basel abzuwarten.

Flucht nach Basel

Das von Polizeimeister Wälti aufgesetzte Protokoll wies als Joelsons letzten Arbeitsplatz in Berlin die Deuta Werke in Berlin aus. Was das Protokoll nicht aussagt: In dieser Firma leistete Joelson Zwangsarbeit. Von den im Oktober 1941 einsetzenden Deportationen war der Personenkreis jüdischer Zwangsarbeiter ausgenommen – zunächst. Denn in der sogenannten Fabrikaktion am 27. Februar 1943 verhaftete die Gestapo alle jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Arbeiter während der laufenden Schichten, darunter Walter Joelsons Mutter und Schwester. Joelson hatte eine Warnung erhalten, trat die Schicht nicht an und tauchte unter. Bis zu seiner Flucht aus Berlin am 9. September 1943 lebte Joelson in ständig wechselnden Unterkünften und in steter Gefahr der Deportation als «Uboot» in Berlin.

Das Polizeiprotokoll listet die Papiere auf, die Joelson mit sich führte: Eine von der Berliner Polizei ausgestellte Kennkarte «lautend auf Hans Dudack», eine weitere Kennkarte «lautend auf den Namen Hans Dudack, ausgestellt von der Deutschen Waffen- und Munitionsfabrik AG», sowie eine von der gleichen Firma ausgestellte Urlaubsbescheinigung. Karen Joelson kann zu diesen Papieren Näheres erläutern. Hans Dudack, ein Nichtjude, hatte Joelson diese Papiere überlassen. Ein geübter Passfälscher tauschte die Passbilder aus. Allein mit diesen gefälschten Papieren konnte Joelson die Zugreise Richtung Basel überhaupt wagen. Zudem war er im «wehrpflichtigen» Alter. Die zitierte Urlaubsbescheinigung eines Rüstungsunternehmens verlieh der Bahnfahrt eine gewisse Plausibilität – und Schutz vor einem Zugriff durch Kontrollen im Zug. Allerdings führte Joelson auch eine auf seinen richtigen Namen ausgestellte Kennkarte mit sich, die ihn als Juden auswies. Mit dieser Karte konnte er gegenüber den schweizerischen Behörden seine jüdische Identität belegen.

Der Schlusssatz des Protokolls lautet: «Joelson wünscht in der Schweiz interniert zu werden.» Seine erste Nacht in Basel sollte er im Basler Lohnhof-Gefängnis verbringen. Viele Jahre später sagte er in einer Video-Dokumentation von Steven Spielbergs Shoah Foundation sinngemäß, dies sei die angenehmste Nacht seit langem gewesen. Jeglicher Verfolgungsdruck war von ihm gewichen.

Internierung und Studienerlaubnis

An seine vorläufige Internierung im Lager Büsserach schloss sich das Arbeitslager Möhlin an. Ganz abgeschnitten war Joelson von der Außenwelt im Lager Möhlin nicht. Am 24. Dezember 1943 richtete Joelson ein handschriftliches Gesuch an die kantonale Fremdenpolizei: Könne er seine freien Sonntage wohl bei einem Basler Bekannten in der Murthengasse verbringen?  Das Kontrollbureau der Kantonalen Fremdenpolizei entschied mit Ja, nachdem es Erkundigungen bei dem Gastgeber vorgenommen hatte. Allerdings mit Auflagen: Joelson habe sich sofort nach seiner Ankunft in Basel «bei dem Polizeiposten des Bahnhofs SBB oder auf dem Aeschenplatz zu melden und ihren Urlaubsschein abstempeln zu lassen. Ordnungswidriges Verhalten während des Urlaubs hat die Sperrung weiterer Bewilligungen zur Folge.»

An diesem engmaschigen Kontrollregime sollte sich für Joelson auch in den Folgejahren nichts ändern. Seiner Verbundenheit mit der Schweiz tat dies laut Karen Joelson keinen Abbruch. Auch gilt es zu konstatieren, dass Gesuche dieser Art zügig bearbeitet und positiv entschieden wurden.

Diese Art bürokratischer Effizienz vor allem auch in der Abstimmung zwischen dem Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement und der Fremdenpolizei des Kantons Basel-Stadt war von besonderer Relevanz, als im Oktober 1944 die Basler Universität Walter Joelson akademische Begabung bescheinigte und seiner Immatrikulation zustimmte. Der Semesterbeginn stand in zwei Tagen bevor, und die Berner Bundesbehörde hatte noch nicht ausreichend Zeit gehabt, sein Gesuch zu bearbeiten. Dort hatte Joelson offenbar einen Stein im Brett, und man empfahl ihm, als Zwischenlösung ein Gesuch um zwei Wochen Urlaub an die Basler Fremdenpolizei zu richten. Somit würde er keine Vorlesungen an der Universität Basel verpassen. Sein Unterhalt sei gewährleistet, denn der Verband Schweizerischer Jüdischer Flüchtlingshilfen, kurz V.S.J.F., habe als Dachorganisation der Basler Flüchtlingshilfe zugesichert, für Joelsons Lebensunterhalt während seines Urlaubs in Basel aufzukommen. Tatsächlich unterstützte die Israelitische Flüchtlingshilfe Basel am 18. Oktober in einem Schreiben an die Kantonale Fremdenpolizei Joelsons Gesuch und wies darauf hin, dass die Zentralleitung der Arbeitslager Joelson von seiner Dienstpflicht im Arbeitslager Möhlin zunächst für die Zeit seines Urlaubs suspendieren würde.

Was nun die endgültige Erlaubnis des Zuzugs nach Basel zwecks seines Studiums anbelangt, zog das Kontrollbureau der Basler Fremdenpolizei Erkundungen bei der Universität Basel und der Israelitischen Flüchtlingshilfe Basel ein. Letztere bestätigte, dass Joelson seine Matura an einem jüdischen Gymnasium in Berlin absolviert hatte. Als Jude blieb ihm das Studium im NS-Deutschland verwehrt. Für seinen Lebensunterhalt wäre durch den V.S.J.F. gesorgt. Seine Mahlzeiten würde er im Sommerkasino, damals eine Sammelunterkunft für jüdische Flüchtlinge, einnehmen.

Die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizei Departements gab am 25. Oktober 1944 grünes Licht für die Bewilligung des Studiums in Basel, allerdings nicht in Form einer Weisung an die Fremdenpolizei Basel, sondern verbunden mit einer Anfrage, ob sich die Basler Fremdenpolizei «allenfalls mit einer Studienbewilligung einverstanden erklären» könne. Die Berner Polizeiabteilung machte sich quasi zum Fürsprecher von Joelsons Bestrebungen, indem sie darauf hinwies, dass das Generalsekretariat des Fonds Européen des Secours aux Etudiants in Genf Joelsons Gesuch unterstützt.

Am 3. November 1944 folgte die Zentralleitung der Arbeitslager in Zürich und hob die Internierung im Lager Möhlin einstweilen auf. Und doch sollte Joelson noch nach Kriegsende für Arbeitsleistungen herangezogen werden. Am 28. Juni 1945 wurde Joelson wie folgt informiert: «Die Zentralleitung der Arbeitslager Zürich wird Sie in diesem Sommer für 6 Wochen aufbieten.» Dieses Aufgebot erging am 18. Juli 1945. Bereits am Folgetag habe sich Joelson im Hotel Krone, einer Unterkunft für Studenten im Arbeitseinsatz, in Churwalden zu melden. Zu verrichten seien Holzarbeiten. Tatsächlich besitzt Joelsons Familie eine Photographie von dieser Aktion.

Privatinternierter

Zwischenzeitlich hatte sich Joelsons Aufenthaltsstatus in Basel dahingehend geändert, dass er nun «Privatinternierter» war, versehen mit einem Ausweis, für den zuvor im Arbeitslager Möhlin keine Notwendigkeit bestanden hatte. Laut Karen Joelson störten ihn die Einschränkungen, denen er wie alle internierten jüdischen Flüchtlinge in Basel unterworfen war, wenig. Eine Teilnahme am öffentlichen Leben war weitgehend unerwünscht. Eine entsprechende Belehrung musste er unterschreiben. Zentrale Punkte in Basel waren für ihn «no go areas», ganz zu schweigen von Restaurants und Bars. Die Aufenthalts- und Studienbewilligung war befristet und wurde im Turnus von einigen Monaten verlängert, jeweils versehen mit dem Hinweis «Erwerbstätigkeit verboten».

Zunächst aber stand der Studienabschluss an. Dieser sollte nach lediglich sechs Semestern mit einer Promotion summa cum laude enden. Nun enthielten Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligung den Hinweis, aus seinem in Bälde zu erwartenden Studienabschluss erwachse ihm kein Anrecht auf einen Aufenthalt auf Dauer, geschweige denn die Einbürgerung. Da Joelson ohnehin vorhatte in die USA auszuwandern, kränkte dieses Hinauskomplimentieren, so Karen Joelson,  ihren Gatten nicht im Geringsten. Im November 1945 wurde das Kontrollbureau der Basler Fremdenpolizei noch deutlicher: «Sie haben alles daran zu setzen, um die Schweiz sobald als möglich verlassen zu können.»

Eine weitere Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung vom 6. März 1947 scheint Joelson auf den Leib zugeschnitten: Jede Erwerbstätigkeit und jeder Stellenantritt in der Schweiz (auch als Volontär, Assistent, Ferienaushilfe und dgl.) sei ohne fremdenpolizeiliche Einwilligung verboten, und in Fettdruck: «Missachtung dieses Verbots hat gerichtliche Bestrafung und Wegweisung aus der Schweiz zur Folge.»

Studium, Arbeit, Emigration

Und dann bot das Bankhaus Dreyfus und Söhne Joelson eine Volontärstelle an. Für Joelson sei dies eine vorzügliche Gelegenheit, sich zusätzlich zu seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften praktische Kenntnisse anzueignen. Zuvor hatte er sich vergewissert, dass das Kantonale Arbeitsamt keine Einwände hatte.

Und tatsächlich hatte Joelson bei einer Behörde wieder einen Stein im Brett. Das Kantonale Arbeitsamt in einem Schreiben an die Kantonale Fremdenpolizei: «Joelson studiert seit 6 Semestern an der hiesigen Universität Nationalökonomie. Er hat vor einiger Zeit seine Doktorarbeit eingereicht und gedenkt im Verlaufe des Herbstes dieses Jahres sein Doktorexamen abzulegen. Um sich noch praktische Kenntnisse anzueignen, möchte er einige Zeit als Volontär bei der oben genannten Bank arbeiten. Diese ist bereit, ihn als solchen zu beschäftigen und ihm eine Entschädigung von Fr. 400,– pro Monat auszuzahlen.»

Also drückte man im Kantonalen Arbeitsamt beide Augen zu. In der neuerlichen Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung vom 11. August 1947 waren folgerichtigerweise alle Verbote gestrichen. Allerdings hielt die Basler Fremdenpolizei Joelson aufenthaltsrechtlich an der kurzen Leine. Ihm wurde zunächst nur ein weiterer Monat bewilligt. Joelson gab seine Stelle im Bankhaus Dreyfus auf und widmete sich ausschließlich seinem Doktorexamen. Mit Erfolg: Dr. Walter Joelson verließ am 12. Januar 1948 Basel Richtung New York. So berichtet das letzte Dokument der im Staatsarchiv Basel erhaltenen fremdenpolizeilichen Akte.

Postskriptum

Wie war Joelson in der ihm unvertrauten Region am Grenzacher Horn in die Schweiz gelangt? Über diesen Punkt schwieg sich Joelson in allen Vernehmungen wohlweislich aus. Ein Berliner Netzwerk von Fluchthelfern, das Verbindungen zu Fluchthelferinnen in Weil am Rhein hatte, verhalf ihm zum durchaus riskanten Grenzübertritt. Eine entscheidende Rolle spielte ein Grenzwärter auf der deutschen Seite am Grenzacher Horn. Aus Sicht der offiziellen Schweiz handelte es sich bei dieser Form von Fluchthilfe um „Emigrantenschlepperei“, ein strafbares Vergehen. Über diese Zusammenhänge gibt ein Artikel in der «bz Basel» Aufschluss.