Schlagwort: Bürgerarchiv

top secret – O wie Oeffentliches Archiv

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Städtischer Angestellter, 1958. Staatsarchiv Basel-Stadt, Hö A 28149 «Alle Personen haben das Recht, Archivgut nach Massgabe dieses Gesetzes zu benützen», steht im Gesetz über das Archivwesen vom 11. September 1996 in Paragraph 9. Und: «Die Benützung ist in der Regel unentgeltlich. Für besondere Leistungen des Staatsarchivs können Gebühren erhoben werden.» Diese gesetzliche Definition und dieses Selbstverständnis…