Krankenakte von Friedrich Nietzsche, 1889. Staatsarchiv Basel-Stadt, KG 51 (1) 1. Paragraph 35 der Verordnung über die Registraturen und das Archivieren vom 13. Oktober 1998 hält fest: «Benützung vor Ablauf der Schutzfrist […] Über Gesuche um Benützung von medizinischem Archivgut entscheidet das Staatsarchiv im Einvernehmen mit der abliefernden Stelle. Das Staatsarchiv entscheidet selbständig, wenn nach…
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