Vertrauen hin oder her

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Aktenzeichen

Staatsschutzfiche Arnold Deuber. Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG 5a 3-7 4, Digitalisat 3921

Ein kleiner Nachtrag zum Blogbeitrag von letzter Woche: Hans-Dieter Gerber, der momentan den Bestand der Oeffentlichen Krankenkasse (ÖKK) erschliesst, macht auf ein Dossier zu Dr. Arnold Deuber aufmerksam. Deuber war neben seiner hausärztlichen Tätigkeit auch Vertrauensarzt im nationalsozialistischen Deutschen Heim und beim Deutschen Reichsbund in Basel. Vom 1938 erlassenen Beschluss betreffend Unvereinbarkeit des öffentlichen Dienstes mit der Zugehörigkeit zu staatsgefährlichen Organisationen war er nicht direkt betroffen. Als aber 1946 der Regierungsrat seinen Bericht über die Abwehr staatsfeindlicher Umtriebe in den Vorkriegs- und Kriegsjahren veröffentlichte, stand darin auch der Name Deubers. Unmittelbar nach Erscheinen des Berichts schloss deshalb die ÖKK Deuber als Kassenarzt aus, da er aktiv „bei der Organisation und Sammlung der extremistischen Bewegung und zur Förderung der Beziehungen zum katastrophal-verbrecherischen Dritten Reich“ eingegriffen habe und „vom deutschen Konsulat in Basel zum Konsulatsarzt ernannt worden sei“. Es folgte ein langer Prozess mit dem Ergebnis, dass die ÖKK Deuber wieder als Kassenarzt aufnehmen musste.

Das Krankenkassenschiedsgericht sah es als erwiesen an, dass der Ausschluss Deubers durch die ÖKK von der „unzuständigen Stelle“ ausgesprochen wurde und deshalb nicht rechtswirksam sein könne. Weiter erläuterte das Gericht, dass Deuber zwar die Anregung zur Gründung der „Basler Pfalz“ (einer „Gesellschaft zur Pflege kultureller Gemeinschaft“, die 1943 als staatsgefährlich eingestuft und verboten wurde) gegeben habe, doch gemäss den Polizeiakten spielte der Arzt bei der Führung der Gesellschaft keine wesentliche Rolle. Deuber habe „sich nur sporadisch politisch betätigt und nirgends eine führende Rolle gespielt. “ Staatsfeindliche Umtriebe im eigentlichen Sinne konnten ihm gemäss Bericht der politischen Polizei nicht nachgewiesen werden und auch das Eidgenössische Militärdepartement konstatierte, dass „mehr als ein ‚Gesinnungsdelikt‘ nicht vorliege.“

Der 1938 ins Leben gerufene kantonale Staatsschutz verfolgte die Aktivitäten von Arnold Deuber während der Kriegs- und Nachkriegsjahre, wie der Ausschnitt aus seiner Fiche zeigt. Leider wurden die darauf erwähnten Dossiers von den Polizeibehörden um 1960 im Rahmen einer Aufräumaktion entsorgt. Auf der Fiche ist zum Beispiel erwähnt, dass ein gewisser „X“ 1942 Deuber riet, aus der „Basler Pfalz“ auszutreten, da er sonst von der ÖKK als Kassenarzt ausgeschlossen werde. Diesem Rat war Deuber bereits vor 1943 gefolgt. Laut Fiche war 1942 auch im Basler Parlament eine Interpellation betreffend der Zugehörigkeit Deubers zur Basler Pfalz eingereicht worden. Nach Ansicht des Interpellanten war die Basler Pfalz als Nachfolgeverein der Eidgenössischen Sammlung zu betrachten.

Das Krankenkassenschiedsgericht stellte in seinem Urteil dazu fest, dass die ÖKK bereits 1942 über Deubers Aktivitäten im Bild gewesen sei und „es zu erwarten gewesen wäre, dass sofort und nicht erst 1946 Disziplinarmassnahmen ergriffen werden.“

Zum Ausschlussverfahren 1948 ist auf der Staatsschutzfiche Deubers vermerkt: „Die Mitgliedschaft bei der ‚Eidg. Sammlung‘ lässt sich nicht nachweisen. Der auf die Parteimitgliedschaft hinweisende Vermerk im Bericht des Reg.rates über die Abwehr staatsfeindlicher Umtriebe etc. vom Jahre1946, S. 52, ist demnach korrekturbedürftig.“