Achtung Seuche: Massnahmen aus dem Archiv 1

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Blogserie

Mandat vom 10. Mai 1713. Staatsarchiv Basel-Stadt, STA Bf 1 A 7-31

In „unser geliebtes Vaterland“, wo man durch die Gnade Gottes noch gesunde Luft geniesse, solle die im Ausland grassierende ansteckende Krankheit nicht Einlass finden. Dies dekretierten mit diesem Erlass die Basler Behörden im Mai 1713. Das hiess: Verschärfte Kontrolle an den Stadttoren, kein Einlass von Waren, Vieh oder Personen ohne Gesundheitsattest, überhaupt kein Einlass für was auch immer aus infizierten Regionen, Ausräuchern sämtlicher eintreffender Briefpost. Es galt Ausnahmezustand: Wer sich nicht an die Regeln hielt, solle „ohne alle Gnad“ an Leib, Ehre und Gut bestraft werden.