top secret – N wie Notariatsgeheimnis

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Blogserie

Ehemaliger Urkundensaal, ca. 1904. Staatsarchiv Basel-Stadt, NEG B 25

Die nicht mehr amtenden Basler Notare müssen ihre Siegel, Stempel und Protokolle dem Staatsarchiv abliefern, wo sie unter der Aufsicht des Justiz- und Sicherheitsdepartements dauerhaft verwahrt werden. Es gelten besondere Benutzungsbestimmungen gemäss Notariatsverordnung: Über die Benützung von im Notariatsarchiv aufbewahrtem Archivgut, das 100 Jahre alt oder jünger ist, entscheidet das Justiz- und Sicherheitsdepartement. Über Gesuche betreffend Archivgut, das älter als 100 Jahre ist, entscheidet das Staatsarchiv.

Archivgeheimnisse A-Z

Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie «Geheimnisse im Staatsarchiv Basel-Stadt von A bis Z». Der Serie liegt die gleichnamige Broschüre (Download) zugrunde, die anlässlich der Museumsnacht 2013 herausgegeben wurde.