top secret – S wie Staatsschutz-Akten

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Blogserie

Aus einem Bericht des Staatsschutzes, 1954-1958. Staatsarchiv Basel-Stadt, PD-REG 5a 108-4-1 48

1938 beschloss der Regierungsrat die Gründung einer ‹Politischen Abteilung zur Verhütung und Verfolgung der durch bundesrechtliche Erlasse bezeichneten politischen Delikte›. Ihre Aufgaben erstreckten sich auf die Kontrolle von Versammlungen, die Überwachung von sogenannt staatsgefährdenden Personen sowie die Verfolgung jeglichen Nachrichtendienstes. Ausgelöst durch die sogenannte Fichenaffaire untersuchte eine Prüfungskommission des Grossen Rates 1990/1991 die Staatsschutzaktivitäten. Dabei stellte sich heraus, dass man 1960/1961 die damals nicht mehr benötigten Unterlagen ohne Rücksprache mit dem Staatsarchiv vernichtet hatte. Der gesamte Staatsschutz war so geheim, dass die Prüfungskommission festhielt: «Im Kanton Basel-Stadt bestanden für den Staatsschutz zwei kantonale Weisungen, die nicht auffindbar sind und an die sich keiner der Befragten erinnern kann.» 1993 gelangten die noch vorhandenen Akten, die nicht mehr benötigt wurden, ins Staatsarchiv. Sie werden dort nach den Regeln des Archivgesetzes behandelt.

Die Akten des Staatsschutzes befinden sich unter der Signatur PD-REG 5 Spezialdienst.

Archivgeheimnisse A-Z

Dieser Beitrag ist Teil der Blogserie «Geheimnisse im Staatsarchiv Basel-Stadt von A bis Z». Der Serie liegt die gleichnamige Broschüre (Download) zugrunde, die anlässlich der Museumsnacht 2013 herausgegeben wurde.