Wer hat die Schweiz erfunden?

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Aus dem Lesesaal

Die moderne Schweiz (also jene von 1848) ist eine unbestritten gute Erfindung. Sie ist das Werk jener 23 Staatsmänner, die in nur 51 Tagen eine europaweit beachtete Verfassung schrieben. Was bisher nicht bekannt war: Die meisten dieser Verfassungsautoren machten auch eigene Aufzeichnungen, Privatprotokolle. Erst diese Quellen erlauben einen unverstellten Blick in die Erfinderwerkstatt von 1848. Über was wie verhandelt und gestritten wurden, mit welchen Ideen, Tricks, Absichten und Intrigen: Das verrät die neue Publikation von Rolf Holenstein (Stunde Null. Die Neuerfindung der Schweiz im Jahr 1848. Die Privatprotokolle und Geheimberichte der Erfinder).

Einige der in dieser Publikation erstmals ausgewerteten Dokumente stammen aus dem Staatsarchiv Basel-Stadt. Basel war in der Bundesrevisionskommission bis Anfang März 1848 durch den bald erkrankenden Ratsherrn Johann Georg Fürstenberger vertreten. Bürgermeister Felix Sarasin löste ihn am 11. März ab. Die Gesandtschaft von Basel (zuerst Fürstenberger, dann Sarasin) war an 24 von 31 Sitzungen präsent.

Die Berichte und Protokolle der baselstädtischen Vertreter in der Bundesrevisionskommission liegen als Buch gebunden vor: StABS, PA 212a L 22.11 (Relation an den Amtsbürgermeister von Ratsherrn Joh. Georg Fürstenberger & Bürgermeister F[eli]x Sarasin über die Arbeiten der Commission zur Revision der Bundesverfassung in Bern vom 17. Februar bis 6. April 1848). Das Dokument/Buch enthält unter anderem:

  • Bericht/Kommentar/Analyse Fürstenberger – StABS, PA 212a L 22.11: 19 Briefe von Fürstenberger an den Amtsbürgermeister (16. Febr. bis 2. März 1848).
  • Prot.Sarasin – StABS, PA 212a L 22.11: 31 zumeist als Protokolle präsentierte Briefe von Bürgermeister Felix Sarasin aus der Revisionskommission, 9. März bis 6. April 1848.
  • In StABS, PA 212a L 22.11 gibt es, nebst dem oben angeführten Protokoll, ein kleinformatiges schwarzes Büchlein, welches ein knappes, stichwortartiges Protokoll enthält, das Sarasin wohl während der Sitzungen geführt hat und das ihm als Grundlage für die ausführlichen Protokolle diente, die er regelmässig nach Basel schickte. Es wird in dieser Quellenedition nicht verwendet und zitiert, weil es keinen Informationsmehrwert zu Prot.Sarasin liefert.
  • Bericht/Kommentar/Analyse Sarasin – StABS, PA 212a L 22.11 (gleich wie Prot.Sarasin)